Das Register der Nahrungsergänzungsmittel (eigentlich das Register von anzeigepflichtigen Produkten) wird auf der Grundlage des Gesetzes über Lebensmittel- und Ernährungssicherheit vom 25. August 2006 von der Hauptaufsichtsbehörde für Gesundheit geführt. Gemäß seinen Bestimmungen zur Anpassung der polnischen Regelungen an die europäischen Vorschriften sollte eine Anzeige für ein neues Nahrungsergänzungsmittel folgende Informationen enthalten:

  • Produktname und Name seines Herstellers,
  • die Darreichungsform, in der das Produkt in den Verkehr gebracht wird,
  • Muster der Kennzeichnung, in polnischer Sprache abgefasst,
  • die Einstufung/Art des Lebensmittels, die von dem auf dem Lebensmittelmarkt tätigen Unternehmen angenommen wurde,
  • eine qualitative Zusammensetzung, die Daten über alle Inhaltsstoffe des Produkts, einschließlich der Wirkstoffe, enthält,
  • quantitative Zusammensetzung der Inhaltsstoffe im Nahrungsergänzungsmittel,
  • Anzeigender (Angaben zum Unternehmen, das das Nahrungsergänzungsmittel anzeigt).

Die Erstellung einer korrekten Anzeige kann für die Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln eine Reihe praktischer Schwierigkeiten mit sich bringen (z.B. im Zusammenhang mit der genauen Bestimmung der quantitativen Zusammensetzung der einzelnen Inhaltsstoffe). Wenn die Hauptaufsichtsbehörde für Gesundheit (GIS) Zweifel an der Einstufung, Zusammensetzung oder den Eigenschaften des angezeigten Nahrungsergänzungsmittels hat, soll das Prüfverfahren dies überprüfen. In der Regel kann jedoch eine zusätzliche Überprüfung vermieden werden, wenn die Anzeige eines Nahrungsergänzungsmittels, das dann in das Register der Nahrungsergänzungsmittel der Hauptaufsichtsbehörde für Gesundheit eingetragen wird, zuverlässig erstellt und von einem Anwalt, der darauf spezialisiert ist, überprüft wird.