Was ist ein Nahrungsergänzungsmittel?
Nahrungsergänzungsmittel ist eine Nahrung, d.h. Lebensmittel im Sinne des Art. 2 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 (ABl. L 031 vom 1.2.2002, S. 1).
Die Definition eines Nahrungsergänzungsmittels wird in der Richtlinie 2002/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Juni 2002 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Nahrungsergänzungsmittel (ABl. U. L 183, vom 12/07/2002, S. 51) sowie im polnischen Gesetz über Lebensmittel- und Ernährungssicherheit vom 25. August 2006 (poln. Gesetzblatt Dz. U. 2006, Nr. 171, Pos. 12250) angegeben.. In der polnischen Rechtsordnung gem. Art. 3 Abs. 3 Punkt 39 des Gesetzes über Lebensmittel- und Ernährungssicherheit vom 25. August 2006 wird die Definition eines Nahrungsergänzungsmittels eigentlich entsprechend der europäischen Definition wiederholt. Sie hat folgenden Wortlaut: „(…)Nahrungsergänzungsmittel“ – Lebensmittel, die dazu bestimmt sind, die normale Ernährung zu ergänzen und die aus Einfach- oder Mehrfachkonzentraten von Vitaminen bzw. Mineralien oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung bestehen und in dosierter Form in den Verkehr gebracht werden, d. h. in Form von z. B. Kapseln, Tabletten, Pillen und anderen ähnlichen Darreichungsformen, Pulverbeuteln, Flüssigampullen, Flaschen mit Tropfeinsätzen und ähnlichen Darreichungsformen von Flüssigkeiten und Pulvern zur Aufnahme in abgemessenen kleinen Mengen; mit Ausnahme von Produkten, die die Merkmale eines Arzneimittels im Sinne der arzneimittelrechtlichen Vorschriften aufweisen."
Die Definition eines Nahrungsergänzungsmittels wird in der Richtlinie 2002/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Juni 2002 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Nahrungsergänzungsmittel (ABl. U. L 183, vom 12/07/2002, S. 51) sowie im polnischen Gesetz über Lebensmittel- und Ernährungssicherheit vom 25. August 2006 (poln. Gesetzblatt Dz. U. 2006, Nr. 171, Pos. 12250) angegeben.. In der polnischen Rechtsordnung gem. Art. 3 Abs. 3 Punkt 39 des Gesetzes über Lebensmittel- und Ernährungssicherheit vom 25. August 2006 wird die Definition eines Nahrungsergänzungsmittels eigentlich entsprechend der europäischen Definition wiederholt. Sie hat folgenden Wortlaut: „(…)Nahrungsergänzungsmittel“ – Lebensmittel, die dazu bestimmt sind, die normale Ernährung zu ergänzen und die aus Einfach- oder Mehrfachkonzentraten von Vitaminen bzw. Mineralien oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung bestehen und in dosierter Form in den Verkehr gebracht werden, d. h. in Form von z. B. Kapseln, Tabletten, Pillen und anderen ähnlichen Darreichungsformen, Pulverbeuteln, Flüssigampullen, Flaschen mit Tropfeinsätzen und ähnlichen Darreichungsformen von Flüssigkeiten und Pulvern zur Aufnahme in abgemessenen kleinen Mengen; mit Ausnahme von Produkten, die die Merkmale eines Arzneimittels im Sinne der arzneimittelrechtlichen Vorschriften aufweisen."