Welche Vorschriften gelten für Nahrungsergänzungsmittel?
Nahrungsergänzungsmittel, obwohl sie häufig medikamentenähnliche Form haben (Kapseln, Pillen, Sirupe), sind eine besondere Art von Lebensmitteln. Sie sind daher durch lebensmittelrechtliche Vorschriften geregelt.
Zu den Rechtsakten, die Nahrungsergänzungsmittel betreffen, gehören unter anderem diejenigen, die alle Arten von Lebensmitteln betreffen, wie das so genannte Allgemeine Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts bzw. Lebensmittel-Basis-VO (Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002; ABl. L 031 vom 1.2.2002, S. 1) sowie diejenigen, die nur Nahrungsergänzungsmitteln gewidmet sind. Auf europäischer Ebene handelt es sich vor allem um die Richtlinie 2002/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Juni 2002 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Nahrungsergänzungsmittel (ABl. U. L 183 vom 12.07.2002, S. 51).
In der polnischen Rechtsordnung sind die Definition eines Nahrungsergänzungsmittels und die Regeln für die Markteinführung eines Nahrungsergänzungsmittels im Gesetz über Lebensmittel- und Ernährungssicherheit vom 25. August 2006 (poln. Gesetzblatt Dz. U. 2006, Nr. 171, Pos. 12250) geregelt. In diesem Zusammenhang ist auch die Verordnung des Gesundheitsministers vom 9. Oktober 2007 über die Zusammensetzung und Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln (poln. Gesetzblatt Dz. U. von 2014, 453, bereinigte Fassung) relevant.
Zu den Rechtsakten, die Nahrungsergänzungsmittel betreffen, gehören unter anderem diejenigen, die alle Arten von Lebensmitteln betreffen, wie das so genannte Allgemeine Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts bzw. Lebensmittel-Basis-VO (Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002; ABl. L 031 vom 1.2.2002, S. 1) sowie diejenigen, die nur Nahrungsergänzungsmitteln gewidmet sind. Auf europäischer Ebene handelt es sich vor allem um die Richtlinie 2002/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Juni 2002 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Nahrungsergänzungsmittel (ABl. U. L 183 vom 12.07.2002, S. 51).
In der polnischen Rechtsordnung sind die Definition eines Nahrungsergänzungsmittels und die Regeln für die Markteinführung eines Nahrungsergänzungsmittels im Gesetz über Lebensmittel- und Ernährungssicherheit vom 25. August 2006 (poln. Gesetzblatt Dz. U. 2006, Nr. 171, Pos. 12250) geregelt. In diesem Zusammenhang ist auch die Verordnung des Gesundheitsministers vom 9. Oktober 2007 über die Zusammensetzung und Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln (poln. Gesetzblatt Dz. U. von 2014, 453, bereinigte Fassung) relevant.