Womit unterscheiden sich Nahrungsergänzungsmittel und Arzneimittel?
Die Arzneimittel werden in Art. 2 Nr. 32 des poln. Arzneimittelgesetzes vom 6. September 2001 (bereinigte Fassung poln. Gesetzblatt Dz. U. von 2008, Nr. 45, Pos. 271 in der jeweils gültigen Fassung) definiert. Die Definition lautet: „(…) Arzneimittel ist ein Stoff oder eine Stoffzusammensetzung, der/die als Mittel mit Eigenschaften zur Verhütung oder zur Heilung menschlicher oder tierischer Krankheiten dargestellt oder eine medizinische Diagnose ermöglicht oder sich durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung zur Wiederherstellung, Verbesserung oder Modifizierung physiologischer Funktionen eignet.
Die Nahrungsergänzungsmittel wird in Art. 3 Abs. 3 Nr. 39 des poln. Gesetzes über Lebensmittel- und Ernährungssicherheit vom 25. August 2006 (poln. Gesetzblatt Dz. U. 2006, Nr. 171, Pos. 1225) definiert. Die Definition lautet: “Nahrungsergänzungsmittel“ – Lebensmittel, die dazu bestimmt sind, die normale Ernährung zu ergänzen und die aus Einfach- oder Mehrfachkonzentraten von Vitaminen bzw. Mineralien oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung bestehen und in dosierter Form in den Verkehr gebracht werden, d. h. in Form von z. B. Kapseln, Tabletten, Pillen und anderen ähnlichen Darreichungsformen, Pulverbeuteln, Flüssigampullen, Flaschen mit Tropfeinsätzen und ähnlichen Darreichungsformen von Flüssigkeiten und Pulvern zur Aufnahme in abgemessenen kleinen Mengen; mit Ausnahme von Produkten, die die Merkmale eines Arzneimittels im Sinne der arzneimittelrechtlichen Vorschriften aufweisen."
Wie aus diesen genannten Definitionen ersichtlich ist, gibt es viele Unterschiede zwischen einem Nahrungsergänzungsmittel und einem Arzneimittel, obwohl die Verbraucher diese Produkte häufig verwechseln, insbesondere Nahrungsergänzungsmittel und rezeptfreie Medikamente. Erstens ist ein Nahrungsergänzungsmittel ein Lebensmittel (Nahrung), und ein Medikament, in gesetzlichen Vorschriften als Arzneimittel bezeichnet, stellt hingegen eine völlig andere rechtliche Kategorie hin. Nahrungsergänzungsmittel unterliegen den lebensmittelrechtlichen Vorschriften, und Arzneimittel – den arzneimittelrechtlichen Vorschriften. Ein Arzneimittel dient dazu, eine Krankheit zu heilen, vorzubeugen oder zu erkennen, und ein Nahrungsergänzungsmittel sollte durch Ergänzung der normalen Ernährung den Körper in einem homöostatischen Zustand (Idealzustand).zu halten. Das Arzneimittel ist grundsätzlich für kranke Personen und der Nahrungsergänzungsmittel für gesunde Personen bestimmt. Beim ersten Inverkehrbringen genügt es, das Nahrungsergänzungsmittel der Hauptaufsichtsbehörde für Gesundheit anzuzeigen; beim Inverkehrbringen eines Arzneimittels ist eine Genehmigung erforderlich.
In der Praxis sind jedoch viele Situationen überhaupt nicht so transparent. Es gibt viele Produkte, die im Grenzbereich zwischen Nahrungsergänzungsmitteln und Arzneimitteln liegen (so genannte Borderline-Produkte), bei denen Zweifel bestehen, wie sie zu qualifizieren sind. Es gibt beispielsweise Produkte mit Vitaminen oder Mineralien auf dem Markt, die als Nahrungsergänzungsmittel gelten und die höhere Mengen an Vitaminen oder Mineralien im Vergleich zu Arzneimitteln enthalten. Ein noch größeres Problem bereiten Produkten, die pflanzliche Stoffe enthalten.
Die Nahrungsergänzungsmittel wird in Art. 3 Abs. 3 Nr. 39 des poln. Gesetzes über Lebensmittel- und Ernährungssicherheit vom 25. August 2006 (poln. Gesetzblatt Dz. U. 2006, Nr. 171, Pos. 1225) definiert. Die Definition lautet: “Nahrungsergänzungsmittel“ – Lebensmittel, die dazu bestimmt sind, die normale Ernährung zu ergänzen und die aus Einfach- oder Mehrfachkonzentraten von Vitaminen bzw. Mineralien oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung bestehen und in dosierter Form in den Verkehr gebracht werden, d. h. in Form von z. B. Kapseln, Tabletten, Pillen und anderen ähnlichen Darreichungsformen, Pulverbeuteln, Flüssigampullen, Flaschen mit Tropfeinsätzen und ähnlichen Darreichungsformen von Flüssigkeiten und Pulvern zur Aufnahme in abgemessenen kleinen Mengen; mit Ausnahme von Produkten, die die Merkmale eines Arzneimittels im Sinne der arzneimittelrechtlichen Vorschriften aufweisen."
Wie aus diesen genannten Definitionen ersichtlich ist, gibt es viele Unterschiede zwischen einem Nahrungsergänzungsmittel und einem Arzneimittel, obwohl die Verbraucher diese Produkte häufig verwechseln, insbesondere Nahrungsergänzungsmittel und rezeptfreie Medikamente. Erstens ist ein Nahrungsergänzungsmittel ein Lebensmittel (Nahrung), und ein Medikament, in gesetzlichen Vorschriften als Arzneimittel bezeichnet, stellt hingegen eine völlig andere rechtliche Kategorie hin. Nahrungsergänzungsmittel unterliegen den lebensmittelrechtlichen Vorschriften, und Arzneimittel – den arzneimittelrechtlichen Vorschriften. Ein Arzneimittel dient dazu, eine Krankheit zu heilen, vorzubeugen oder zu erkennen, und ein Nahrungsergänzungsmittel sollte durch Ergänzung der normalen Ernährung den Körper in einem homöostatischen Zustand (Idealzustand).zu halten. Das Arzneimittel ist grundsätzlich für kranke Personen und der Nahrungsergänzungsmittel für gesunde Personen bestimmt. Beim ersten Inverkehrbringen genügt es, das Nahrungsergänzungsmittel der Hauptaufsichtsbehörde für Gesundheit anzuzeigen; beim Inverkehrbringen eines Arzneimittels ist eine Genehmigung erforderlich.
In der Praxis sind jedoch viele Situationen überhaupt nicht so transparent. Es gibt viele Produkte, die im Grenzbereich zwischen Nahrungsergänzungsmitteln und Arzneimitteln liegen (so genannte Borderline-Produkte), bei denen Zweifel bestehen, wie sie zu qualifizieren sind. Es gibt beispielsweise Produkte mit Vitaminen oder Mineralien auf dem Markt, die als Nahrungsergänzungsmittel gelten und die höhere Mengen an Vitaminen oder Mineralien im Vergleich zu Arzneimitteln enthalten. Ein noch größeres Problem bereiten Produkten, die pflanzliche Stoffe enthalten.