Welche Vorschriften regeln die Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln?
Nahrungsergänzungsmittel unterliegen – als eine besondere Art von Lebensmitteln – im Bereich der Kennzeichnung, Aufmachung oder Werbung sowohl den für alle Lebensmittel geltenden Rechtsnormen als auch Vorschriften, die nur für Nahrungsergänzungsmittel gelten.
Zu der ersten Gruppe gehört eine sehr wichtige Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1924/2006 und (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 87/250/EWG der Kommission, der Richtlinie 90/496/EWG des Rates, der Richtlinie 1999/10/EG der Kommission, der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2002/67/EG und 2008/5/EG der Kommission und der Verordnung (EG) Nr. 608/2004 der Kommission (ABl. L 304, S. 18) Diese Verordnung harmonisiert die Vorschriften für die Kennzeichnung von Lebensmitteln (also auch von Nahrungsergänzungsmitteln) auf europäischer Ebene und lässt den Mitgliedstaaten nur wenig Spielraum.
Zu den wichtigsten polnischen gesetzlichen Vorschriften gehören das Gesetz über Lebensmittel- und Ernährungssicherheit vom 25. August 2006 (poln. Gesetzblatt Dz. U. 2006 Nr. 171, Pos. 12250) und die Verordnung des Gesundheitsministers zur Zusammensetzung und Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln vom 09.10.2007 (poln. Gesetzblatt Dz. U. 2014, 453, bereinigte Fassung).
Zu der ersten Gruppe gehört eine sehr wichtige Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1924/2006 und (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 87/250/EWG der Kommission, der Richtlinie 90/496/EWG des Rates, der Richtlinie 1999/10/EG der Kommission, der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2002/67/EG und 2008/5/EG der Kommission und der Verordnung (EG) Nr. 608/2004 der Kommission (ABl. L 304, S. 18) Diese Verordnung harmonisiert die Vorschriften für die Kennzeichnung von Lebensmitteln (also auch von Nahrungsergänzungsmitteln) auf europäischer Ebene und lässt den Mitgliedstaaten nur wenig Spielraum.
Zu den wichtigsten polnischen gesetzlichen Vorschriften gehören das Gesetz über Lebensmittel- und Ernährungssicherheit vom 25. August 2006 (poln. Gesetzblatt Dz. U. 2006 Nr. 171, Pos. 12250) und die Verordnung des Gesundheitsministers zur Zusammensetzung und Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln vom 09.10.2007 (poln. Gesetzblatt Dz. U. 2014, 453, bereinigte Fassung).