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Anzeige von Nahrungsergänzungsmitteln

Nahrungsergänzungsmittel sind keine Arzneimittel, sondern als Lebensmittel eingestufte Produkte. Daher werden die Regeln ihres Inverkehrbringens (von vielen fälschlicherweise als Registrierung genannt) durch das poln. Gesetz über Lebensmittel- und Ernährungssicherheit geregelt. Betonenswert ist in dem Fall, das für Nahrungsergänzungsmittel keine Registrierung bzw. Genehmigung erforderlich ist. Dies bedeutet jedoch nicht, dass ein Unternehmen, das Nahrungsergänzungsmittel herstellt, frei mit seinen Produkten handeln darf. Aus den Vorschriften geht klar hervor, welche Verpflichtungen beim Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels erfüllt werden müssen. Die grundlegende Anforderung ist die Anzeige bei der Hauptaufsichtsbehörde für Gesundheit.
Registrierung von Nahrungsergänzungsmitteln = Anzeige bei der Hauptaufsichtsbehörde für Gesundheit.
Die Hauptaufsichtsbehörde für Gesundheit ist das Organ, das das Inverkehrbringen von Nahrungsergänzungsmitteln auf dem polnischen Markt überwacht. Bei erstem Inverkehrbringen ist ein Nahrungsergänzungsmittel bei der Hauptaufsichtsbehörde für Gesundheit anzuzeigen. Anzeige (Registrierung) von Nahrungsergänzungsmitteln bei der Hauptaufsichtsbehörde für Gesundheit:
• kann vor oder zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens des Produkts erfolgen,
• wird auf einem speziellen elektronischen Formular auf der Website der Hauptaufsichtsbehörde für Gesundheit zur Verfügung gestellt – es sollte online ausgefüllt und elektronisch versandt werden. Wenn Sie über eine elektronische Signatur oder ePUAP-Konto verfügen, genügt es, sie per E-Mail zu schicken, andernfalls ist es notwendig, sie per Post zu versenden,
• bedeutet nicht, das man eine Antwort von der Hauptaufsichtsbehörde für Gesundheit erhalten muss – es müssen jedoch alle Anforderungen des polnischen und europäischen Rechts erfüllt werden, denn im Zweifelsfall kann die Hauptaufsichtsbehörde für Gesundheit ein Prüfverfahren einleiten, und im Falle von Produktmängeln können die regionalen Außenstellen der Aufsichtsbehörde für Gesundheit z.B. das Nahrungsergänzungsmittel vom Markt nehmen,
• das Einreichen einer Anzeige, d.h. die praktische sog. Registrierung der Nahrungsergänzungsmittel, ermöglicht deren legales Inverkehrbringen

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