MZ_logoMZ_logoMZ_logoMZ_logo
  • HOME
  • WISSEN
  • TEAM
  • KUNDEN
  • KONTAKT
Deutsch
  • Englisch
  • Polnisch
✕

Wann werde ich über die Eröffnung des Prüfverfahrens informiert und wie lange wird es dauern?

Gemäß Art. 29 Abs. 3 des poln. Gesetzes über Lebensmittel- und Ernährungssicherheit vom 25. August 2006 (poln. Gesetzblatt Dz. U. von 2006, Nr. 171, Pos. 12250) informiert die Aufsichtsbehörde für Gesundheit das jeweilige Unternehmen über die Eröffnung eines Prüfverfahrens. Darüber hinaus darf gem. Abs. 3 das Prüfverfahren nicht länger als 60 Werkstage dauern, und diese Frist schließt die Zeit, die zur Dokumentieren der Erfüllung von Anforderungen erforderlich ist, aus.
Es wird nicht exakt angegeben, wann das Prüfverfahren eingeleitet werden soll. Sinnvoll wäre es, dass das Prüfverfahren unverzüglich eingeleitet wird. In der Praxis wartet man viele Monate auf eine Antwort, und das erste Schreiben muss nicht unbedingt die Information über die Eröffnung eines Prüfverfahrens enthalten. Im Bericht der Obersten Kontrollkammer (Najwyższa Izba Kontroli) "Inverkehrbringen von Nahrungsergänzungsmitteln", Register-Nr.: P/16/078, wurde Folgendes festgestellt: "Es fällt auf, dass bei beinahe der Hälfte der Gesamtzahl von in Jahren 2014-2016 bei der Hauptaufsichtsbehörde für Gesundheit eingegangenen Anzeigen (etwa 6.000 Produkte) die Überprüfung gar nicht eingeleitet wurde.
Das Prüfverfahren, wie bereits oben erwähnt, darf nicht länger als 60 Werkstage dauern, und diese Frist schließt die Zeit, die zur Dokumentieren der Erfüllung von Anforderungen erforderlich ist, aus. Dies bedeutet, dass diese Frist von 60 gesetzlich vorgeschriebenen Tagen ausgesetzt wird, bis das in Verkehr bringende Unternehmen entsprechende Unterlagen oder Gutachten vorlegt. In der Praxis ist dies eine nicht einhaltbare Frist. In dem oben erwähnten Im Bericht der Obersten Kontrollkammer wurde festgestellt, dass "vom Zeitpunkt der Einreichung einer korrekten Anzeige bei der Hauptaufsichtsbehörde für Gesundheit bis zum Zeitpunkt ihrer Überprüfung durchschnittlich 240 Tage (und maximal sogar 516 Tage) vergangen sind, wobei die durchschnittliche Dauer der Überprüfung selbst 455 Tage (maximal 817 Tage) betrug. Es soll darauf hingewiesen werden, dass die früher, d.h. in den Jahren 2009-2010 eingeleiteten Prüfverfahren, noch nicht abgeschlossen sind. Ihre durchschnittliche Dauer betrug 2.256 Tage, d.h. über 6 Jahre, und das längste dieser Verfahren dauerte mehr als 3.100 Tage (ca. 8,5 Jahre)”.

Powiązane wpisy

Different herbs in glass bottles with coloured liquid

3 Juni 2020

Was ist ein Nahrungsergänzungsmittel?


Czytaj więcej

three droplet bottles on white background, 3d illustration

3 Juli 2020

Womit unterscheiden sich Nahrungsergänzungsmittel und Arzneimittel?


Czytaj więcej
3 Juni 2020

Welche Vorschriften gelten für Nahrungsergänzungsmittel?


Czytaj więcej
© 2020 Kancelaria Zboralska
Datenschutzerklärung
    Deutsch
    • Englisch
    • Polnisch
    • Deutsch
      Diese Website verwendet Cookies, um die Benutzererfahrung zu verbessern. Wir gehen davon aus, dass Sie damit einverstanden sind, aber Sie können sich abmelden, wenn Sie dies wünschen.
      AKZEPTIEREN Weiterlesen
      Datenschutzbestimmungen
      Polityki RODO oraz Cookies

      Privacy Overview

      This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. Out of these cookies, the cookies that are categorized as necessary are stored on your browser as they are essential for the working of basic functionalities of the website. We also use third-party cookies that help us analyze and understand how you use this website. These cookies will be stored in your browser only with your consent. You also have the option to opt-out of these cookies. But opting out of some of these cookies may have an effect on your browsing experience.
      Necessary
      immer aktiv
      Necessary cookies are absolutely essential for the website to function properly. This category only includes cookies that ensures basic functionalities and security features of the website. These cookies do not store any personal information.
      Non-necessary
      Any cookies that may not be particularly necessary for the website to function and is used specifically to collect user personal data via analytics, ads, other embedded contents are termed as non-necessary cookies. It is mandatory to procure user consent prior to running these cookies on your website.
      SPEICHERN & AKZEPTIEREN